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Bolkestein-Richtlinienentwurf

GEHT WEITER SEINEN WEG

GEFAHR FÜR DAS EUROPÄISCHE SOZIALSTAATSMODELL

Liebe Freundinnen und Freunde,

seit knapp zwei Jahren debattieren das Europäische Parlament und der Rat für Wettbewerbsfähigkeit über den Richtlinienentwurf über die Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt, der von der Europäischen Kommission vorgeschlagen wurde (die berüchtigte „Bolkestein“-Richtlinie). Die Diskussionen sind zur Zeit in einer entscheidenden Phase angelangt, da die Abstimmung im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Parlaments für den 22. November vorgesehen ist. Das Parlament wird anschließend seine Stellungnahme in der ersten Lesung bei der Plenarversammlung im Januar 2006 abgeben (für diesen Termin ist bereits eine große Mobilisierung geplant).

Parallel dazu trifft sich der Rat für Wettbewerbsfähigkeit am 28. November, wo eine Zusammenfassung der Positionen jedes einzelnen der 25 Mitgliedstaaten über die strittigen Artikel erfolgen wird.

In seiner gegenwärtigen Fassung ist der Richtlinienentwurf inakzeptabel: Es handelt sich um nichts Geringeres als einen Entwurf für die Dereglementierung des Dienstleistungsmarktes. Darüber hinaus bedroht er aufgrund seines bereichsübergreifenden Anwendungsbereichs Aufgaben von allgemeinem Interesse und die Lenkungsfunktion der öffentlichen Hand auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Schließlich würde die Anwendung des Prinzips des Herkunftslandes als generelle Regel in der gesamten Europäischen Union zu Sozial-, Steuer- und Umweltdumping führen.

Kurz: Die Bolkestein-Richtlinie stellt eine tatsächliche Bedrohung für das europäische Sozialmodell dar.

Fassen wir zusammen:

Auf der Ebene des Europäischen Parlaments wurde die ursprünglich für den 5. Oktober vorgesehene Abstimmung im Ausschuss auf den 22. bis 23. November verschoben.

Gegenwärtig scheint es, dass die meisten Parlamentarier in Richtung der Richtlinie gehen, indem sie Änderungsanträge annehmen, die nicht unserer grundsätzlichen Kritik entsprechen. Dabei sind wir an einer entscheidenden Stelle des parlamentarischen Weges des Bolkestein-Richtlinienentwurfs angelangt. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments am 22. bis 23. November in die richtige Richtung geht, das heißt, in Richtung eines effektiven Schutzes der Dienstleistungen, die der Allgemeinheit dienen, vor allem Bildung, Gesundheit oder Kultur. Folglich ist eine Massenmobilisierung zwingend geboten.

Auf der Ebene des Ministerrats steht der Richtlinienentwurf auf der Tagesordnung des Rates für Wettbewerbsfähigkeit vom 28. November, und der Rat wartet ab, welches Signal vom Parlament ausgehen wird.

Die britische Präsidentschaft hat auch zu den ärgerlichen Themen umfassende technische Arbeiten durchgeführt. Bis heute sind die Rückmeldungen zur Position der Mitgliedstaaten betrüblich. Was den Anwendungsbereich betrifft, so sind die einzigen Ausnahmen, die von der Mehrheit der Mitgliedstaaten unterstützt werden, das Steuerwesen und Glücksspiele. Nur einige wenige Mitgliedstaaten verlangen den expliziten Ausschluss von audiovisueller Technologie, Gesundheit und Bildung. 17 Mitgliedstaaten unterstützen das Prinzip des Herkunftslandes, 11 davon ohne jeglichen Vorbehalt. Finnland, Spanien, Schweden und Österreich haben juristische Fragen. In Bezug auf die Arbeitnehmerentsendung dagegen bildet sich eine Front, die diese Problematik nicht in der Richtlinie angehen will, dabei handelt es sich hauptsächlich um Frankreich, Italien, Österreich, Schweden, Dänemark und Belgien.

Sie haben richtig verstanden: Es handelt sich um einen entscheidenden Augenblick. Alle Bürgerinitiativen in Richtung des Europäischen Parlaments und des Rates für Wettbewerbsfähigkeit sind äußerst wichtig.

Dazu erhalten Sie nachstehend ein Musteranschreiben, in dem die Unterstützung der Änderungsanträge gefordert werden, welche die Forderungen der Petition aufnehmen; dieses können Sie an folgende Personen senden:

1. An alle EU-Parlamentarier, vor allem an alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, und natürlich an Ihre nationalen Parlamentarier aller Parteien ;
2. An die Staats- und Regierungschefs Ihres eigenen Landes (oder auch an andere!), an die britische Ratspräsidentschaft und an die Mitglieder der britischen Regierung, die den Rat für Wettbewerbsfähigkeit leiten.

Es ist wichtiger denn je, dass unsere EU-Parlamentarier und unsere Regierungen erfahren: Wir passen auf! Wir hoffen, auf Ihre nicht nachlassende Unterstützung zählen zu können und verbleiben

mit solidarischen Grüßen

www.stopbolkestein.orgBriefvorlage zum Versenden an die EU-Parlamentarier, an die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten, an die britische Ratspräsidentschaft und an die Präsidentschaftsvertreter im Rat für Wettbewerbsfähigkeit:

Sehr geehrte(r)...,

Als Bürgerin/Bürger der EU bin ich sehr besorgt über den Entwurf der so genannten „Bolkestein"-Richtlinie, die auf eine vollständige Öffnung der „Dienstleistungsmärkte in Europa" abzielt. Das Prinzip „alles für den Markt" beunruhigt mich in höchstem Maße. Personengebundene Dienstleistungen sind keine Waren, die man kaufen oder verkaufen muss. Dienstleistungen von allgemeinem Interesse wie Bildung, Kultur, Gesundheitswesen und audiovisuelle Dienstleistungen dürfen nicht den Wettbewerbsregeln unterworfen werden. Aus diesem Grund habe ich die Petition www.stopbolkestein.org unterzeichnet, deren Forderungen ich Ihnen unbedingt ans Herz legen möchte.

Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass wir heute knapp 100 000 Unterschriften elektronisch und auf Papier gesammelt haben und mehr als 100 Organisationen die Aktion unterstützen.

Ich weiß, dass Sie derzeit im Parlament über den Richtlinienentwurf diskutieren und dass zahlreiche Änderungsanträge auf dem Tisch sind. Überdies weiß ich, dass der Rat für Wettbewerbsfähigkeit sich mit der Frage befassen wird. Ich bitte Sie daher, die Forderungen der Petition zu dem Zeitpunkt zu berücksichtigen, an dem Sie, Ihre Fraktion, Ihre Partei, Ihr Land sich vor dem Europäischen Parlament, der Regierung und dem Rat für Wettbewerbsfähigkeit zu diesem Thema äußern werden.

Ich wiederhole die Forderungen der Petition, unterstütze die Änderungsanträge, die auf Folgendes abzielen, und fordere Sie auf, diese ebenfalls zu unterstützen:

1. Drastische Einschränkung des Anwendungsbereichs der Richtlinie, genauer durch Ausschluss der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und allgemeinem wirtschaftlichen Interesse, insbesondere Bildung, Gesundheitswesen und soziale Dienste, audiovisuelle Dienstleistungen, Gas-, Strom- und Wasserversorgung, Umweltdienstleistungen sowie Zeitarbeitsagenturen;
2. Anerkennung, dass die Dienstleistungsrichtlinie im Vergleich zu den bestehenden und künftigen sektoralen Richtlinien und zu den Bestimmungen des Übereinkommens von Rom über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht und denen des Verordnungsentwurfs „Rom II“ über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht nur ergänzend eingreifen darf; diese Gesetze müssen Vorrang vor der Dienstleistungsrichtlinie haben;
3. Anerkennung, dass die Dienstleistungsrichtlinie die Anwendbarkeit des Arbeitsrechts im Gastland, einschließlich Tarifverträgen, nicht mehr beeinträchtigt als die Anwendung der Richtlinie zur Arbeitnehmerentsendung;
4. Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, die Anforderungen an die Dienstleistungserbringer aus dringend erforderlichen Gründen des allgemeinen Interesses gemäß Rechtsprechung des Gerichtshofs beizubehalten;
5. Alternative zum Prinzip des Herkunftslandes, das theoretisch nicht auf einen Bereich angewendet werden darf, in dem noch kein ausreichender Grad der Harmonisierung erreicht wurde;
6. Einführung eines ehrgeizigen Harmonisierungsprozesses bezüglich der Regeln der Genehmigungsverfahren, Anforderungen an die Dienstleistungserbringer, des Verhaltens des Leistungserbringers, der Qualität oder des Inhalts der Dienstleistungen, der Werbung, Verträge und der Haftung des Leistungserbringers; diese Harmonisierung dürfte nur die Dienstleistungen betreffen, die von dieser Richtlinie abgedeckt werden, wobei davon auszugehen ist, dass die unter Punkt 1 genannten Dienstleistungen von allgemeinem Interesse ausgeschlossen sind.

Für mich ist es von großer Wichtigkeit, Garantien im Hinblick auf die Zukunft Europas, seines Gesellschaftsmodells und damit auf Ihre Haltung zu genannter Richtlinie zu bekommen. Ich erwarte von Ihnen eine entschlossene und überzeugende Reaktion. Ich hoffe, auf Ihr persönliches Engagement in Bezug auf dieses entscheidende Thema zählen zu können. Ihre Antwort werde ich mit großer Aufmerksamkeit lesen und Ihr Handeln entschlossen beobachten.

In der Hoffnung, dass Sie meine Befürchtungen zerstreuen und die Auflösung unseres europäischen Gesellschaftsmodells verhindern werden.


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