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Direktvermarktung

Wenn der Amtsschimmel wiehert: Ein Verkaufswagen für Erdbeeren ist in Schleswig-Holstein zum Fall für Justiz und Landespolitik geworden. Ein Landwirt aus der Gemeinde Reußenköge im Kreis Nordfriesland will den mobilen Stand nahe der Autoverladung nach Sylt auf einer von ihm gepachteten Fläche abstellen, was ihm das Verwaltungsgericht Schleswig versagt. Begründung: Das "Bauvorhaben" sei keine Landwirtschaft im Sinne des Baugesetzbuches und damit nicht nach dessen Kriterien privilegiert. "Unter einer Direktvermarktung ist der Absatz selbst erzeugter landwirtschaftlicher Produkte ab der Hofstelle zu verstehen", heißt es in dem Gerichtsbeschluss (Az: 5 A 1192/97).

Direktvermarktung "keine landwirtschaftliche Nutzung"
Die Direktvermarktung stelle keine landwirtschaftliche Nutzung dar, "weil es an einer unmittelbaren Bodenertragsnutzung fehlt". Den grünen Landtagsabgeordneten Detlef Matthiessen bringt das auf die Palme: "Dieses Urteil konterkariert unsere politischen Bemühungen, die Direktvermarktung zu fördern". Matthiessen überlegt, ob der Landesgesetzgeber, also das Parlament in Kiel, tätig werden müsse. Nach seiner Meinung gehört die Direktvermarktung schon noch zur so genannten Urproduktion.
Gemeinden hhätten das akzeptiert, doch der Kreis versagte die "Baugenehmigung" und wurde zum Klagegegner, erzählt Beret Petersen. "Auch ein Tisch gilt als Bauwerk, das genehmigt werden muss", sagt die 51-Jährige kopfschüttelnd zu dem mit wechselseitigen Vorwürfen verbundenen und auch hoch emotional ausgetragenen Konflikt.

Die Behörden lassen durchblicken, dass sie zwar nicht hinter jedem einzelnen Stand hinterher jagten, aber eben auch die öffentlichen Belange zu schützen hätten. Da gehe es auch um Verkehrssicherheit und die Sorge, an viel befahrenen Straßen könnten aufgereihte Verkaufsstände die Autofahrer zu sehr ablenken. Das Gericht hatte allerdings in dem konkreten Fall keine Beeinträchtigung der "Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs" gesehen. "Wir haben das sachlich abgewogen und nach geltendem Recht entschieden", sagt der nordfriesische Bauamtsleiter Dietrich Storm resümierend zum Nein für "Erdbeer-Petersen". Nach der ablehnenden Stellungnahme des Straßenbauamtes Flensburg habe man gar nicht anders vorgehen können.

Zeichen für Überbürokratisierung
Zwischen den Agrarprodukten scheine es im Übrigen auch gravierende Unterschiede zu geben, mutmaßt Beret Petersen: "Für ein Spargelfeld in zehn Kilometer Entfernung von unserem Hof haben wir im vorigen Jahr eine Verkaufsgenehmigung erkämpft - warum auch immer." Der Landtagsabgeordnete Matthiessen ist überzeugt, dass ein Gericht einem Bauern nicht vorschreiben dürfe, seine Produkte etwa nur an Großhändler zu verkaufen. "Wir wollen die Wertschöpfung im Land fördern und nicht die von Hamburger Gemüsegroßhändlern". Für ihn ist der Konflikt ein Ausdruck von Überbürokratisierung, die Kosten verursacht und Wirtschaft behindert.

Wolfgang Schmidt, dpa








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